Benutzungsordnung

1. Allgemeines

  1. Die Büchereien sind öffentliche Einrichtungen der Kirchengemeinde. Sie haben die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
  2. Jede/r ist berechtigt, die Büchereien im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
  3. Die Kosten für die Benutzung der Büchereien entnehmen Sie bitte der nachstehenden Gebührenordnung.
  4. Informationen zum Datenschutz in unseren Büchereien entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

2. Öffnungszeiten

Uedem:

Dienstag          09.00 Uhr   –   11.00 Uhr
Mittwoch        15.00 Uhr   –   17.00 Uhr
Donnerstag    09.00 Uhr  –   11.00 Uhr
Freitag              17.00 Uhr  –   19.00 Uhr

Uedemerbruch:

14-tägig sonntags von 10.15 Uhr – 12.15 Uhr und an jedem letzten Mittwoch im Monat von 16 Uhr – 17 Uhr

Änderungen werden durch Aushang bekannt gegeben.

3. Anmeldung

  1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Leseausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
  2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 15 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  3. Nutzer/innen sind verpflichtet den Büchereien Änderungen ihres Namens oder Ihrer Anschrift/Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen.

4. Leseausweis

  1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Leseausweis zulässig.
  2. Der Leseausweis bleibt Eigentum der Büchereien. Sein Verlust ist den Büchereien unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Leseausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
  3. Für die Ausstellung eines neuen Leseausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten, wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

5. Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

  1. Die angebotenen Medien können in den Büchereien und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
  2. Die Leihfrist beträgt für alle Medien 4 Wochen. Für E-Medien in der Onleihe libell-e.de gelten besondere Leihfristen, die der Webseite entnommen werden können.
  3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Auf der Homepage www.buecherei-uedem.de können Medien vor Ablauf der Leihfrist auch von zu Hause aus verlängert werden.
  4. Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium pro Woche eine Säumnisgebühr erhoben.

6. Ausleihbeschränkungen

  1. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

7. Vormerkung

  1. Für ausgeliehene Medien können die Büchereien auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
  2. Auf der Homepage können Medien von zu Hause aus vorgemerkt werden.
  3. E-Medien können nur vom Leser/in selbst über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden.

8. Rückgabe

  1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei, in der sie ausgeliehen wurden, zurückzugeben.
  2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten.
  3. Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

9. Behandlung der Medien, Haftung

  1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
  2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Die Vollzähligkeit der Spiele und Hörbücher ist vom Benutzer/von der Benutzerin vor der Entleihe selbst zu kontrollieren und schriftlich zu quittieren.
  3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind den Büchereien unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  4. Eine Weitergabe des Leseausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

10. Schadenersatz

  1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmen die Büchereien. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

11. Ausschluss von der Benutzung

  1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Büchereien ausgeschlossen werden.

12. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.11. 2021 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

 Gebührenordnung

Die Zahlung der Jahresgebühr berechtigt ein Jahr lang zur Ausleihe von Medien in beiden Büchereien, sowie der Onleihe Libell-e.de (Uedem auswählen)

Jahresbenutzungsgebühr:
Leser/innen bis 18 Jahre                    5,00 Euro
Leser/innen ab 18 Jahre                     9,00 Euro
Familien                                              15,00 Euro

Bei Verlust oder Beschädigung des Leseausweises ist für die Neuerstellung eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro zu zahlen. Mahngebühr pro Medium pro Woche 0,50€.